Steuerliche Nachmeldung

Ab dem 1. Januar 2015 werden Zinserträge, die von Luxemburger (und voraussichtlich auch Schweizer und Liechtensteiner) Bankhäusern an Privatpersonen aus EU-Mitgliedsländern gezahlt werden, automatisch den deutschen Finanzbehörden mitgeteilt.

Sollte sich bei Ihnen Beratungsbedarf ergeben, wie mit der Sache umgegangen werden soll, können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden, da ich auf dem Gebiet steuerliche Nachmeldungen in den vergangenen Jahren erhebliche Erfahrung sammeln konnte. Daneben gehört die Beratung und Betreuung in Steuerstrafverfahren zu meiner Spezialaufgabe.

Der Weg zur Steuerehrlichkeit steht Ihnen offen, nutzen Sie die Möglichkeiten, sprechen Sie mich persönlich an!

 

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