Finanzbuchhaltung

  • Eingabe der Buchhaltung
  • monatliche Pflege der Anlagebuchführung
  • Abgleich von Debitoren und Kreditoren
  • Abschlussorientiertes Buchen
  • Klären von Rückfragen
  • Abstimmung der Konten
  • Auswertungen
    • betriebswitrschaftliche Auswertung
    • individuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
    • Summen- und Saldenliste
    • Umsatzsteuervoranmeldung/zusammenfassende Meldung
    • Offene Postenliste
    • Kostenstellen
    • Hochrechnung
     
  • Einlesen und Auswertung der Daten von "Selbstbuchern"
  • Controlling
  • Besprechung der BWA mit dem Mandanten

 

Die Buchführung wird auch Buchhaltung oder Finanzbuchhaltung genannt (kurz FIBU) und ist Bestandteil vom Rechnungswesen. Sie gehört zum externen Rechnungswesen - die Vorgänge in der Finanzbuchhaltung sind gesetzlich geregelt, das Unternehmen hat somit in der Ausführung kaum Freiheiten.

Im Bereich Grundlagen Finanzbuchhaltung gibt es weitere allgemeine Informationen.

Diese Seiten beschäftigen sich mit den praktischen Grundlagen der Buchführung und der praktischen Anwendung.

Um eine Buchführung ordnungsgemäß durchführen zu können, muss bekannt sein, welche Vermögensgegenständen (Maschinen, Waren, Bargeld) und welche Schulden (Verbindlichkeiten, Kredite) in einem Unternehmen vorhanden sind. Deswegen wird in Unternehmen eine Inventur durchgeführt.

 

Eine Inventur muss laut HGB zu folgenden Ereignissen durchgeführt werden:

  • Am Beginn einer gewerblichen Tätigkeit
  • Am Ende eines Geschäftsjahres
  • Bei Veränderung der innern (= neue Gesellschafter kommen hinzu / scheiden aus) und äußere Verhältnisse (Änderung der Rechtsform, z. b. aus Einzelunternehmen wird eine GmbH) des Unternehmens
  • Am Ende einer gewerblichen Tätigkeit


Zweck der Inventur

  • Grundlage für den Jahresabschluss
  • Überprüfung der Buchbestände
  • Korrektur der Lagerbuchführung

 

Inventurmethoden

  • körperlich (= Zählen/Messen/Wiegen aller Vermögensgegenstände -> bewegliche, unbewegliche Güter, vorhandenes Geld). Die Menge wird in Inventurlisten erfasst. Mengen werden am Ende in Werte umgerechnet

  • buchmäßig (= Inventur erfolgt anhand von Aufzeichnungen, Beispiele: Geldbestände von der Bank, Forderungen oder Verbindlichkeiten -> sind am Stichtag zu protokollieren)

 

Jedes Anlagegut, welches ein Unternehmen erwirbt, verliert mit der Zeit an Wert. Eine Wertminderung findet zum Beispiel statt durch technischen Abnutzung oder den technischen Fortschritt. Diese Wertminderungen müssen natürlich erfasst werden, sonst würden in einem Unternehmen noch 20 Jahre alte Maschinen im Anlagevermögen mit ihrem ursprünglichen Anschaffungskosten stehen.

Zur Erfassung dieser Wertminderung gibt es verschiedene Abschreibungsmethoden bzw. Abschreibungsarten.
Der Werteverlust eines Anlagegutes wird jährlich über Abschreibungen erfasst und als Aufwand verbucht.
Eine planmäßige Abschreibung (Abkürzung: AFA) wird nur auf abnutzbare Sachanlagen angewendet
Basis für die Nutzungsdauer eines Anlagegutes bildet die Abschreibungstabelle

Wertminderung von Anlagegütern
Für die Wertminderung eines Anlagegutes gibt es verschiedene Gründe. Grundsätzlich entsteht eine Wertminderung durch Abnutzung.

Abschreibungsmethoden
Lineare Abschreibung
Die lineare Abschreibung ist steuerrechtlich gesehen die Regelform einer Abschreibung.

Die Gewinn und Verlustrechnung stellt die Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens dar und ermittelt somit den unternehmerischen Erfolg (= Gewinn oder Verlust). Um den ganzen Bereich zu verstehen, macht es Sinn, die hier aufgelisteten Themen nacheinander durchzugehen, da sie aufeinander aufbauen.


 

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