Zitat des Monats Oktober 2013
Es besteht die allgemeine, in jedwedem Zusammenhang nach der
Lebenserfahrung gerechtfertigte Vermutung, dass
Steuern nicht selten verkürzt und steuerpflichtige Einnahmen
oder Umsätze nicht erklärt werden
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insbesondere wenn die Entdeckungswahrscheinlichkeit gering ist.
Bundesfinanzhof Urteil vom: 16.05.2013
Aktenzeichen: II R 15/12