Was müssen Sie bei der Pkw-Nutzung steuerlich beachten?
Was müssen Sie bei der Pkw-Nutzung steuerlich beachten?
nutzen auch Sie Ihren Pkw sowohl für private als auch für berufliche Zwecke? Dann sollten Sie wissen,
ob Sie den Wagen Ihrem Privat- oder dem Betriebsvermögen zuordnen müssen und welche einkommenund
umsatz-steuerlichen Folgen die Zuordnung dann hat.
Ist der Pkw komplett dem Betriebsvermögen zuzuordnen, können Sie z.B. alle damit zusammenhängenden
Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehen. Dafür müssen Sie jedoch die anteilige Privatnutzung
- mit Hilfe der (pauschalen) 1-%-Methode oder der (konkreten) Fahrtenbuchmethode - gewinnerhöhend erfassen
und versteuern.
Stellt der Pkw dagegen Privatvermögen dar, können Sie für die betrieblichen Fahrten eine sog. Nutzungseinlage
ansetzen. Jeder gefahrene Kilometer kann dann mit 0,30 € als Betriebsausgabe berücksichtigt
werden. Für Fahrten zwischen der Wohnung und dem Betrieb können Sie zudem die Entfernungspauschale
i.H.v. 0,30 € pro Kilo-meter der einfachen Wegstrecke als Betriebsausgabe geltend machen.
Mit Hilfe unserer Infografik können Sie selbst herausfinden, wo Sie Ihren gemischt genutzten Pkw
zuordnen müssen, und erfahren, wann Sie ein Wahlrecht haben. Ferner erhalten Sie einen überblick über die
steuerlichen Folgen der Zuordnungsmöglichkeiten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
