Vermieter: Grundsteuererlass
Grundsteuererlass
Frist in 2018 um drei Tage verlängert: Vermieter, die unverschuldet einen erheblichen Mietausfall hatten, können einen Grundsteuererlass von bis zu 50 Prozent verlangen. Anträge für 2017 können wegen der Osterfeiertage, und der damit zu gewährenden Fristverlängerung, bis zum 03. April 2018 gestellt werden.
Vermieter haben einen Rechtsanspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Dies kann geschehen etwa wegen außergewöhnlicher Ereignisse, Leerstand wegen Kündigungen, aber auch wegen außergewöhnlicher Ereignisse, etwa Bauarbeiten, Sanierungen, Wohnungsbränden oder Wasserschäden.