Steuertermine für den Monat November 2016

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 11/2016

Im Monat November 2016 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

Steuertermine (Fälligkeit):

  • Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): 10.11.2016
  • Lohnsteuerzahler (Monatszahler): 10.11.2016
  • Gewerbesteuerzahler: 15.11.2016
  • Grundsteuerzahler: 15.11.2016

Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.

Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 14.11.2016 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 18.11.2016 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.

Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):

Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat November 2016 am 28.11.2016.