Steuern und Beiträge Sozialversicherungen: Fälligkeitstermine 09/2019
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 09/2019
Im Monat September 2019 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
- Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.9.2019
- Lohnsteuer (Monatszahler): 10.9.2019
- Einkommensteuer (vierteljährlich): 10.9.2019
- Kirchensteuer (vierteljährlich): 10.9.2019
- Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 10.9.2019
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeits-termin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zah-lung durch überweisung endet am 13.9.2019. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat September 2019 am 26.9.2019.