Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 06/2019
Abschließende Hinweise
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 06/2019
Im Monat Juni 2019 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
- Umsatzsteuer (Monatszahler): 11.6.2019
- Lohnsteuer (Monatszahler): 11.6.2019
- Einkommensteuer (vierteljährlich): 11.6.2019
- Kirchensteuer (vierteljährlich): 11.6.2019
- Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 11.6.2019
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeits-termin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zah-lung durch Überweisung endet am 14.6.2019. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Juni 2019 am 26.6.2019.