Melde- und Gebührenpflicht beim Public Viewing zur WM: Das ist zu beachten!
Vor einem Public Viewing bei der FIFA-Weltmeisterschaft in Russland muss an mögliche Lizenzverpflichtungen
gegenüber der FIFA gedacht werden! Nachfolgend werden einige wichtige Hinweise
für Inhaber von gastronomischen Betrieben, Sportvereinen, Krankenhäusern etc. gegeben.|
Public Viewing der Fußball-Weltmeisterschaft kann insbesondere für gastronomische Betriebe
und Sportvereine wirtschaftlich interessant sein. Auch die Betreiber von Krankenhäusern, Alten- und
Pflegeheimen bieten das gemeinsame Fernseherlebnis zuweilen an. Doch der Weltfußballverband, die
FIFA, ist dafür bekannt, dass sie auf die Einhaltung ihrer Regeln Wert legt und diese mit juristischen und
finanziellen Mitteln durchsetzt. Die FIFA hat auf ihrer Webseite ihr Reglement veröffentlicht, nach dem
sie die Zulässigkeit eines Public Viewing beurteilt.
Merke: Nach Auffassung der FIFA liegt ein Public Viewing vor, wenn Spiele der FIFA-Fußballweltmeisterschaft vor
öffentlichem Publikum gezeigt werden. Hierunter fallen Vorführungen in Bars, Restaurants, Stadien, auf öffentlichen
Plätzen, Baustellen, in Bussen und Zügen, ja sogar in Schulen und Universitäten sowie in Krankenhäusern.
Wie jede andere öffentliche Veranstaltung, unterliegt auch das Public Viewing öffentlichrechtlichen
Auflagen und Meldepflichten. Gastronomen sind diese in der Regel bekannt, auch haben
diese grundsätzlich eine Schanklizenz. Die Verantwortlichen in Sportvereinen sollten im Zweifel beim
örtlich zuständigen Amt für Öffentliche Ordnung nachfragen.
Die FIFA unterscheidet drei verschiedene Arten: kommerzielle, spezielle nicht-kommerzielle
und nicht-kommerzielle Public Viewings. Letztere müssen nicht angemeldet werden, die anderen dagegen
schon.
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat in einem auf seiner Webseite veröffentlichten Fragen-
Antworten-Katalog hierzu Folgendes ausgeführt: „Die FIFA sieht ein Public Viewing als kommerziell an,
wenn der Veranstalter dadurch zusätzliche Einnahmen erzielt. Hierunter fallen Eintrittsgelder, Sponsorings
oder weitere zusätzliche Einnahmequellen. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn dies nicht auf ein
Public Viewing zutrifft, ist es nicht-kommerziell. Dies gilt auch für Pubs, Clubs und Bars, sofern neben
den üblichen Einnahmen, beispielsweise durch Getränke, keine weiteren, speziell mit der WM verbundenen
Erträge erwirtschaftet werden.“