Kapitalanleger: Weltweiter Austausch von Kontoinformationen
Weltweiter Austausch von Kontoinformationen
Bereits im Oktober 2014 hatten sich mehr als 50 Staaten zum automatischen Austausch von Konto-Informationen verpflichtet, wobei dieser ab Herbst 2017 erfolgen soll. Mit dem nun im Bundesgesetzblatt verkündeten Gesetz wurde diese Verpflichtung in nationales Recht überführt.
Der automatische Austausch erleichtert es den Finanzbehörden, Informationen über Konten aus dem Ausland zu erhalten. Es sollen insbesondere folgende Daten ausgetauscht werden:
- Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdaten und -ort jeder meldepflichtigen Person,
- Kontonummer,
- Jahresendsalden der Finanzkonten und
- gutgeschriebene Kapitalerträge (einschließlich Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse).