Für Unternehmer: Geschenke zu Weihnachten: das Wichtigste im Überblick

Geschenke zu Weihnachten (und anderen Anlässen). Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmen können Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner bis 35 Euro pro Person und Jahr als Betriebsausgaben absetzen.

  • Ein Geschenk an einen Mitarbeiter lässt sich immer als Betriebsausgabe geltend machen. Für den Mitarbeiter ist das Geschenk steuerfrei, solange der Wert bei weniger als 60 Euro liegt.

  • Das Unternehmen kann das Geschenk pauschal mit 30 Prozent des Wertes versteuern, ansonsten muss es der Beschenkte mit seinem persönlichen Steuersatz als Einnahme beziehungsweise Arbeitslohn versteuern.

    Ein Fläschchen Wein zu Weihnachten, ein Kalender fürs neue Jahr oder eine schöne Schachtel Pralinen – kleine Geschenke erhalten nicht nur die Freundschaft. Auch im beruflichen Bereich zeigen Firmen und Kunden sich gerne mit einem kleinen Präsent die gegenseitige Wertschätzung.

    Häufig lassen sich diese Ausgaben steuerlich geltend machen. Der Fiskus unterscheidet jedoch, wem Sie als Unternehmen etwas schenken: einem Geschäftsfreund oder einem Mitarbeiter.

    GESCHENKE AN GESCHÄFTSPARTNER

    Wenn Sie als Inhaber einer Firma Ihrem Geschäftspartner etwas schenken, dann können Sie die Kosten dafür als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Wichtig ist jedoch, dass Sie das Geschenk aus betrieblichen Gründen machen und keine Gegenleistung damit verbunden ist.

    Absetzen können Sie den Kaufpreis aber nur, solange er bei weniger als 35 Euro pro beschenkter Person und Jahr liegt. Sobald der Preis dieses Limit übersteigt, können Sie den Betrag nicht mehr als Betriebsausgabe verbuchen, nicht einmal den Anteil unter 35 Euro. Dann handelt es sich einfach um eine private Ausgabe, die als sogenannte Entnahme aus dem Betriebsvermögen zu behandeln ist. Das bedeutet: Die Ausgaben für das Geschenk müssen Sie als Gewinn versteuern (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG).

    In der Buchhaltung muss das Unternehmen zu jedem Geschenk mit einem Wert ab zehn Euro die Ausgaben, den Begünstigten und den Anlass festhalten, um sie als Betriebsausgaben zu ab setzen zu können..

    Tipp:Wenn Sie im Namen Ihrer Firma einem Geschäftspartner etwas schenken, das er nur im Betrieb nutzen kann, entfällt die 35-Euro-Freigrenze. Schenken Sie einem Kunden beispielsweise ein teures Computerprogramm, das er nur für seine berufliche Tätigkeit nutzen kann, dann darf dieses auch mehr kosten als 35 Euro.

    GESCHENKE PAUSCHAL VERSTEUERN

    Der Beschenkte muss das Geschenk wie eine Einnahme behandeln: Er muss den Wert verbuchen und versteuern. Wer seinen Geschäftspartner nicht durch diese erzwungene Ausgabe verärgern will, kann das Präsent vorab pauschal mit 30 Prozent des Kaufpreises versteuern – Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer kommen noch dazu. Auch die pauschale Steuer können Sie als Betriebsausgaben ansetzen, wenn die Geschenke weniger als 35 Euro kosten.

    Der Beschenkte muss für das Präsent dann keine Steuern mehr zahlen. Am besten weisen Sie Ihren Geschäftsfreund darauf hin, dass Sie das Geschenk bereits versteuert haben, damit er die Steuer nicht auch noch zahlt. Laut Einkommensteuergesetz sind Sie sogar verpflichtet, ihm dies mitzuteilen (§ 37b EStG).

    Achtung:Wer ein Geschenk pauschal versteuert, muss das für alle Kunden und alle Geschenke machen – ohne Ausnahme. Die pauschale Besteuerung ist an eine Höchstgrenze gebunden, die allerdings sehr großzügig bemessen ist: Pro Person und Jahr dürfen Sie maximal Geschenke mit einem Wert bis 10.000 Euro pauschal versteuern, dieser Höchstbetrag gilt auch für einzelne Geschenke.

    Steuerfreie Streuartikel -Für kleinere Präsente wie Kugelschreiber oder USB-Sticks mit einem Wert von weniger als 10 Euro wird keine Steuer fällig, weder vom Schenkenden noch vom Beschenkten. Diese sogenannten Streuartikel gelten nicht als geldwerter Vorteil.

    GESCHENKE AN MITARBEITER

    Wenn Sie einem Ihrer Mitarbeiter zur Geburt eines Kindes, zu einem Jubiläum oder zur Hochzeit eine Flasche Wein, Blumen oder einen Präsentkorb schenken, dann können Sie diese Aufmerksamkeit immer als Betriebskosten abziehen. Der Wert ist egal. Es muss sich aber um eine reine Sachleistung handeln.

    Für den Mitarbeiter ist das Geschenk allerdings nur steuerfrei, solange der Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer unterhalb einer Grenze von 60 Euro (bis 31.12. 2014: 40 Euro) bleibt. Wenn der Chef ihm ein Präsent mit einem Wert von mehr als 60 Euro überreicht, muss er es komplett als Arbeitslohn versteuern, inklusive der Sozialversicherungsbeiträge. Geldgeschenke sind unabhängig vom Betrag immer steuerpflichtig.

    Zu versteuernde Sachbezüge sind im Bruttoarbeitslohn in Zeile drei der Lohnsteuerbescheinigung enthalten, dieser Wert kommt in Zeile sechs der Anlage N der Einkommensteuererklärung. Natürlich können Sie als Chef auch hier die Steuer pauschal übernehmen, dann müssen Ihre Mitarbeiter nichts versteuern.

    TIPP

    Mitarbeiter dürfen jeden Monat von ihrem Chef eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sachzuwendung im Wert von 44 Euro annehmen. Das kann auch ein Gutschein sein. Es kann sich also lohnen, um eine besondere Gehaltserhöhung zu handeln und sich die Fahrt zur Arbeit monatlich über einen Tankgutschein oder einen Zuschuss zur Fahrkarte vom Chef sponsern zu lassen (Kleine Sachbezugsfreigrenze,§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).