Freiberufler und Gewerbetreibende - Problemfall - Thermobelege
Problemfall - Thermobelege
Thermobelege haben die unangenehme Eigenschaft, dass sie nach und nach verblassen und nach
einigen Jahren sogar komplett unleserlich sind. Bestes Beispiel dafür sind Tankstellen-, Bewirtungs- oder Supermarktrechnungen. Meldet sich der Prüfer des Finanzamts für einige Jahre zurückliegende Jahre zu einer
Betriebs- oder Umsatzsteuerprüfung an, ist die Kürzung des Vorsteuerabzugs für solche verblassten Thermobelege
vorprogrammiert. Das Risiko, den Vorsteuerabzug wegen verblasster Thermobelege zu verlieren, ist allseits bekannt. Der Unternehmer ist alleine dafür verantwortlich, dass seine Steuerbelege zehn Jahre lang leserlich
bleiben.
Tipp: Um beim Vorsteuerabzug auch noch bei Jahre später stattfindenden überprüfungen des Finanzamts bei
Thermobelegen auf der sicheren Seite zu stehen, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
• Unternehmer sollten im wöchentlichen Turnus Kopien von den Thermobelegen anfertigen und diese Sicherheitskopien für den Vorsteuerabzug zehn Jahre lang bei den Steuerunterlagen aufbewahren.
• Alternativ können zur Sicherung des Vorsteuerabzugs Scans der Thermobelege vorgenommen werden.
Diese Sicherheitsscans sind ebenfalls zehn Jahre lang digital zu archivieren.