Freiberufler und Gewerbetreibende: Fehler bei der Kassenführung und deren teuere Folgen
Fehler bei der Kassenführung und deren teure Folgen:
In Gastronomiebetrieben sowie bei allen Unternehmen mit hohen Barumsätzen wird seitens der Betriebsprüfer der Finanzbehörden mehr und besonderes Augenmerk auf die Kassenführung gelegt. Hier ist immer wieder festzustellen, dass z.B.
- Kassen entgegen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nur rechnerisch geführt werden;
- die jederzeitige Kassensturzfähigkeit nicht gewährleistet ist, ohne die die Buchführung nach der Rechtsprechung des BFH einen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ausschließenden Systemfehler enthält;
- die in den Kassenberichten aufgeführten Kassenbestände nicht das in der Kasse befindliche Hartgeld vollständig beinhalten, vielfach werden nur glatte Euro-Beträge eingetragen;
- erhaltene Schecks bzw. EC-Karten oder Kreditkarten- Zahlungen bei Entgegennahme wie Bargeld behandelt und nicht gesondert aufgezeichnet werden;
- beim Einsatz von Registrierkassen darauf verzichtet wird, die Kontrollstreifen aufzubewahren.