Freiberufler und Gewerbetreibende: Fahrtenbuch elektronisch

Jahreswechsel 2017/2018: Umstieg zur Fahrtenbuchmethode

Nach ständiger ergangener BFH-Rechtsprechung ist die Fahrtenbuchmethoden grundsätzlich ein

Kalenderjahrprinzip oder

bis zu einem / ab einem unterjährigen Fahrzeugwechsel anzuwenden.

Aufgrund elektronischer App-basierender Fahrtenbücher ist dieses Thema auch für viele Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und sog. Freiberufler und deren Mitarbeitern mit PKW-Gestellung interessant.

Entscheidend ist u. a. die Einhaltung der GoBD-Regeln:

  • Spätestens mit Ablauf des siebten Tages nach der Fahrt muss eine festgeschriebene Zuordnung der tatsächlichen Fahrt - gegebenenfalls auch automatisiert zu Privatfahrten mangels aktiver User-Zuordnung - erfolgen.
  • Änderungen oder Berichtigungen müssen nachvollziehbar sein.
  • Ausführliche Fahrtinformationen als Eingabemöglichkeit sind notwendig.
  • Sog. Spittfahrten sollten aufteilbar sein.

Einsparungen beim Eigenverbrauch, geldwerten Vorteilen und Sozialversicherungsbeiträgen sind möglich. Auch die Nutzung der sog. Zuzahlungsmethode wird erleichtert.