Freiberufler und Gewerbetreibende: Fahrtenbuch elektronisch
Jahreswechsel 2017/2018: Umstieg zur Fahrtenbuchmethode
Nach ständiger ergangener BFH-Rechtsprechung ist die Fahrtenbuchmethoden grundsätzlich ein
Kalenderjahrprinzip oder
bis zu einem / ab einem unterjährigen Fahrzeugwechsel anzuwenden.
Aufgrund elektronischer App-basierender Fahrtenbücher ist dieses Thema auch für viele Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und sog. Freiberufler und deren Mitarbeitern mit PKW-Gestellung interessant.
Entscheidend ist u. a. die Einhaltung der GoBD-Regeln:
- Spätestens mit Ablauf des siebten Tages nach der Fahrt muss eine festgeschriebene Zuordnung der tatsächlichen Fahrt - gegebenenfalls auch automatisiert zu Privatfahrten mangels aktiver User-Zuordnung - erfolgen.
- Änderungen oder Berichtigungen müssen nachvollziehbar sein.
- Ausführliche Fahrtinformationen als Eingabemöglichkeit sind notwendig.
- Sog. Spittfahrten sollten aufteilbar sein.
Einsparungen beim Eigenverbrauch, geldwerten Vorteilen und Sozialversicherungsbeiträgen sind möglich. Auch die Nutzung der sog. Zuzahlungsmethode wird erleichtert.