Firmenwagen: Umwelt- oder Umtauschprämie für Dieselauto mindert Anschaffungskosten

Derzeit bieten Hersteller ihren Kunden anlässlich der Anschaffung eines Neufahrzeugs eine
Umwelt- oder auch Umtauschprämie an, wenn diese ihr altes Dieselfahrzeug entsorgen lassen. Das
Finanzministerium Sachsen-Anhalt hat sich nun dazu geäußert, wie diese Prämie ertragsteuerlich zu
behandeln ist.

Hintergrund: Die Prämie hat zum Ziel, dass die Kunden moderne und umweltbewusste Pkw
anschaffen. Die Abwicklung der Prämie erfolgt über den Händler. Das Altfahrzeug muss ein Diesel der
Abgasnormen EU 1 - 4 sein. Das Angebot richtet sich sowohl an private als auch gewerbliche Kunden.
Nach Auffassung des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt löst die Prämie eine Minderung der
Anschaffungskosten aus, was die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung mindert. Dies gilt sowohl
für Fahrzeuge des Betriebs- als auch des Privatvermögens.

Merke: Da die Finanzverwaltung nicht von einem Zuschuss ausgeht, besteht auch kein Wahlrecht, die
Prämie entweder als Betriebseinnahmen anzusetzen oder die Anschaffungskosten des Fahrzeugs um die
Prämie zu mindern. Bedeutsam ist dies u. a. für Unternehmen, die im Prämienjahr einen Verlust erzielen
und bei denen eine Erfassung der Umwelt- bzw. Umtauschprämie als Betriebseinnahme steuergünstiger
wäre.