Finanzverwaltung setzt Zinsen vorläufig fest

Finanzverwaltung setzt Zinsen vorläufig fest
Wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase sind die in den Steuergesetzen festgelegten Zinssätze
(z. B. 0,5 % pro Monat für Nachzahlungszinsen) in die Kritik geraten, weil sie den Bezug zum langfristigen
Marktzinsniveau verloren haben. So sind z. B. beim Bundesverfassungsgericht einige Verfahren zur Frage
der Verfassungsmäßigkeit anhängig. Hierauf hat das Bundesfinanzministerium nun reagiert und die Finanzämter
angewiesen, dass sämtliche erstmalige Zinsfestsetzungen, in denen der Zinssatz von 0,5 % pro Monat
angewendet wird, nur noch vorläufig erfolgen.