Arbeitnehmer: Berechnung der Kosten für Reinigung typischer Berufskleidung im eigenen Haushalt

Berechnung der Kosten für Reinigung typischer Berufskleidung im eigenen Haushalt

Aufwendungen für die Reinigung typischer Berufskleidung können auch dann als Wer­bungskosten geltend gemacht werden, sofern sie im eigenen Haushalt anfallen. Abziehbar sind sowohl die unmittelbaren Kosten des Waschvorgangs (Wasser- und Energiekosten, Wasch- und Spülmittel), als auch die Aufwendungen in Form der Abnutzung sowie In­standhaltung und Wartung der für die Reinigung eingesetzten Waschmaschine, Dabei können die Reinigungskosten anhand repräsentativer Daten der Verbraucherschutzverbände oder Hersteller unter Berücksichtigung der Angaben des Steuerpflichtigen geschätzt werden.

Sachverhalt

Der als Wachmann tätige Steuerpflichtige machte in seiner Einkommensteuererklärung 2012 bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach einer von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e. V. Bonn, durchgeführten Erhebung Aufwendungen für die Reinigung von Berufskleidung in Höhe von 692 EUR geltend. Dabei bezifferte er die Menge der jährlich zu reinigenden typischen Berufskleidung mit 389 kg. Dagegen berücksichtigte das FA die Reinigungskosten lediglich mit 110 EUR.

Entscheidung und Anmerkung:

Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg. Das FG verwies zwar darauf, dass Aufwendungen für Berufskleidung und deren Reinigung als Werbungskosten abziehbar sind und insoweit die Anwendbarkeit des Aufteilungs- und Abzugsverbots des § 12 EStG als spezialgesetzliche Norm verdrängt. Ist ein Kleidungsstück typische Berufskleidung, so sind nicht nur die An­schaffungskosten, sondern auch sonstige Aufwendungen zur Instandhaltung oder zur Reini­gung als Werbungskosten zu qualifizieren. Anmerkung: Das Finanzgericht anerkannte jedoch folgende Kosten, die pro Kilogramm Wäsche angesetzt werden kann: Waschen 0,43 €, Trockner 0,29 € und sonstige Kosten (Bügeln usw.) 0,05 €, was dann pro Kilogramm Wäsche einen Ansatz von € 0,77 € ergibt. Die Frage, ob das Gewicht der schmutzigen oder der gereinigten Wäsche als Maßstab genommen wird, wurde nicht geklärt.