Arbeitgeber: Urlaubsanspruch bei unbezahlter Freistellung

Urlaubsanspruch bei unbezahlter Freistellung

In einem interessanten Urteil gewährt das Bundesarbeitsgericht einem Arbeitnehmer den Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub (24 Werktage im Jahr), auch für die Zeit in der vertraglich das Arbeitsverhältnis ruhen soll, der Arbeitnehmer also nicht zur Arbeitsleistung und der Arbeitgeber nicht zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet ist. Einem Arbeitnehmer wurde ein Sabbatical-Jahr mit Freistellung von der Arbeit und ohne Gehaltsanspruch gewährt. Nach Wiederaufnahme der Arbeitsleistung beanspruchte der Arbeitnehmer für dieses Jahr seinen gesetzlichen Urlaub, der ihm letztinstanzlich gewährt wurde.

Dieses Urteil liegt auf der Linie einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der einem dauern arbeitsunfähig Kranken Mitarbeiter auch noch nach 15 monatiger Erkrankung für diese Zeit der Krankheit den Urlaubsanspruch gewährte.

Dies wird zu einer zusätzlichen Belastung der Arbeitgeber führen. Es sollten ggf. dafür Rücklagen gebildet werden, oder Regelungen gesucht werden, die diese Verpflichtung umgehen.