Arbeitgeber: Gesetzliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf zwölf Monate verlängert
Gesetzliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf zwölf Monate verlängert
Die gesetzliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wurde zum 1.1.2016 von sechs auf zwölf Monate verlängert.
Damit wurde die Praxis der vergangenen Jahre, die Bezugsdauer – bis auf wenige Ausnahmen – regelmäßig durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf mindestens zwölf Monate zu verlängern, nun dauerhaft im Gesetz nachvollzogen.