Arbeitgeber - Dienst-Elektrofahrzeuge: Neue Privilegierung geplant
Werden Dienstwagen auch privat und/oder für Fahrten zwischen Wohnung und erster
Tätigkeitsstätte genutzt, ist ein geldwerter Vorteil anzusetzen. Für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge,
die extern aufladbar sind, soll eine neue gesetzliche Ermäßigung eingeführt werden.
Konkret: Für Fahrzeuge, die vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden,
soll die Bemessungsgrundlage halbiert werden. Bei der Ein-Prozent-Regel wäre dann nur der
halbe Listenpreis anzusetzen.
Das bisherige Privileg (Herausrechnung der Kosten des Batteriesystems aus der Bemessungsgrundlage
in bestimmter Höhe) gilt weiter – aber nur noch für Erwerbe vor 2019 und
im Jahr 2022.