Alle Steuerzahler: Aufbewahrungsfristen

Aufbewahrungsfristen

Was Sie ab 01. Januar 2014 vernichten können

Geschäftsunterlagen

Aufbewahrungsfrist

Belege mit Jahresdatum aus den folgenden Jahren dürfen Sie am 01.01.2014 vernichten

Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Inventuren, Jahresabschlüsse, Lageberichte

10 Jahre

2002

Die zu deren Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen

10 Jahre

2002

Buchungsbelege (auch Eigenbelege)

10 Jahre

2002

Empfangene und gesendete Handels- oder Geschäftsbriefe

6 Jahre

2006

Kopien dito

6 Jahre

2006

Sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind (z.B. Mietverträge)

6 Jahre

2006

Handwerkerrechnungen

2 Jahre

2012