Gewährleistung des Datenschutzes
| Die Gewährleistung des Datenschutzes – der Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte – ist uns ein wichtiges Anliegen. Sie können sicher sein, dass ich mit Ihren Daten verantwortungsbewusst umgehe und die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen habe, um ein hohes Schutzniveau für die gespeicherten Daten zu gewährleisten. Gemäß § 4g Abs. 2 BDSG sind auf Antrag jedermann in geeigneter Weise, die in § 4e Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 8 BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung komme ich hiermit unmittelbar nach und verzichte damit auf einen individuellen Antrag Ihrerseits. Auszug aus dem öffentlichen
VERFAHRENSVERZEICHNIS FÜR JEDERMANN gemäß § 4g Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz Wolf D. Schelbert Steuerberater I. Angaben zur verantwortlichen Stelle Name oder Firma der verantwortlichen Stelle
Wolf D. Schelbert Steuerberater Leiter der verantwortlichen Stelle und der Datenverarbeitung Wolf d. Schelbert Steuerberater Anschrift der verantwortlichen Stelle Gartenstraße 33 ½ 97422 Schweinfurt Telefon 0 97 21 / 70 49-0 Fax 0 97 21 / 2 85 14 Umsetzung des Datenschutzes
Das Steuerbüro Wolf D. Schelbert erbringt Dienstleistungen im Bereich der Steuerberatung im Rahmen abgeschlossener Beratungsverträge. Der Schutz personenbezogener Daten ist der Kanzlei ein besonders wichtiges Anliegen und Bestandteil der Kanzleiphilosophie. Darüber hinaus erachte ich den Schutz Ihrer Daten auch bezüglich der Zufriedenheit unserer Mandanten für unverzichtbar. Deshalb beachtet die Kanzlei bei allen Aktivitäten und Kontakten die anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung sind insbesondere die steuerberatende Tätigkeit einschließlich der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und ggf. Übermittlung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Erstellung von Finanzbuchhaltungen, Lohn- und Gehaltsbuchungen, Jahresabschlüssen, Steuererklärungen, Beratung und Hilfestellung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten, ebenso wie die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren sowie die Personalverwaltung einschließlich der Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung und ggf. -übermittlung zu eigenen Zwecken und zur Erfüllung gesetzlicher und sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen. Betroffene Personengruppen und entsprechende Daten oder Datenkategorien Mandanten: steuerlich relevante Daten jedweder Art, Adressen, allgemeine Kommunikationsdaten, Kontaktdaten, Vertrags- und Zahlungsdaten, Bankverbindungen, Daten zur IT-Kommunikation, Abrechnungs- und Leistungsdaten, Betreuungsinformationen. Interessenten: Adressen, allgemeine Kommunikationsdaten, Kontaktdaten, Daten zur IT-Kommunikation, Betreuungsinformationen. Mitarbeiter: Adressen, allgemeine Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Bankverbindungen, Abrechnungs- und Leistungsdaten. Lieferanten, Dienstleister, Vertragspartner: Adressen, allgemeine Kommunikationsdaten, Kontaktdaten, Vertrags- und Zahlungsdaten, Bankverbindungen, Daten zur IT-Kommunikation, Betreuungsinformationen. Öffentliche Behörden: steuerlich relevante Daten jedweder Art, Adressen, allgemeine Kommunikationsdaten, Kontaktdaten, Bankverbindungen, Daten zur IT-Kommunikation, Betreuungsinformationen. Öffentliche Empfänger der Daten, denen ggfs. Die Daten mitgeteilt werden können
Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten bzw. mitgeteilt bekommen müssen, insbesondere Finanzämter, Steuerämter der Gemeinden, Träger der gesetzlichen Sozialversicherung und im Falle der Offenlegung der Bundesanzeiger-Verlag (elektronischer Bundesanzeiger). Interne Empfänger der Daten, denen ggfs. Daten mitgeteilt werden können
Interne Geschäftsstellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind, insbesondere alle Mitarbeiter der Kanzlei. Verschwiegenheits-Verpflichtung der möglichen Empfänger der Daten
Alle Mitarbeiter der Kanzlei werden einmal jährlich auf die Wahrung des Datengeheimnisses und des Datenschutzes nach dem Bundesdatenschutzgesetz sowie auf die besondere berufsständische Verschwiegenheit verpflichtet. Meine Kooperationspartner sind durch analoge gesetzliche Regelungen oder vertragliche Vereinbarungen ebenfalls zu entsprechender Verschwiegenheit verpflichtet. Regelfristen für die Löschung der Daten
Löschungen von Daten werden bei einem Dauermandatsverhältnis über diese Zeit hinaus im Regelfall nicht durchgeführt, wenn das Interesse der Mandanten an einer langfristigen Verfügbarkeit dieser Daten besteht. Sind von dem Gesetzgeber andere vorrangige Aufbewahrungsfristen vorgesehen, werden diese eingehalten. Bei Bedarf eines Mandanten werden die Unterlagen grundsätzlich herausgegeben. Sofern es gewünscht wird, werden die Daten gelöscht. Sofern Daten hiervon betroffen sind, werden Sie gelöscht, wenn die oben genannten Zwecke entfallen. Mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen werden gespeicherte Daten des Mandanten nach Beendigung eines Mandatsverhältnisses im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Aufbewahrungsfristen gesperrt und nach Ablauf der Frist gelöscht. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten außerhalb der EU bzw. EWR
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Drittstaaten ist grundsätzlich nicht geplant. Sofern eine Datenübermittlung an Drittstaaten erforderlich sein sollte, wird diese nur nach Maßgabe der gesetzlichen Zulässigkeitsvorschriften erfolgen. Schweinfurt, den 25.11.2010 gez. Wolf D. Schelbert
- Steuerberater - |